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Erste Impfdosis hebt Beschränkungen bei Reisen aus Kroatien, Österreich oder Deutschland auf

Diese Seite ist ein Archiveintrag, keine geltenden Regeln

Sie beschreibt die Einreisebedingungen für Österreich, die im Jahr 2021 galten. Österreich hat die mit COVID-19 verbundenen Reisebeschränkungen aufgehoben, und nichts von dem hier Genannten gilt noch.

Was heute bei einer Reise nach Österreich gilt, finden Sie auf oesterreich.gv.at. Wir belassen die Seite als Archiveintrag.

Für Tschechen erweitern sich die Möglichkeiten für bequemes Reisen deutlich. Ab dem 31. Mai entfallen die bisherigen Beschränkungen für alle, die die erste Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten haben und aus Österreich, der Slowakei, Polen, Kroatien, Slowenien, Deutschland und Ungarn nach Tschechien zurückkehren. Das sagte Gesundheitsminister Adam Vojtěch und sprach dabei von einer Öffnung des normalen Tourismus.


Die Test- und Quarantänepflichten sollen damit entfallen. Die Regelungen an den Grenzen aller Länder der Welt zeigen die Infografiken des Servers E15.cz und des Außenministeriums. E15 stützt sich nicht nur auf Informationen tschechischer Behörden, sondern auch auf die Karte des Internationalen Luftverkehrsverbands (IATA).


Wer die erste Dosis des COVID-19-Impfstoffs vor mehr als drei Wochen erhalten hat (bei einem Einzeldosis-Impfstoff vor zwei Wochen), soll deutlich einfacher aus den genannten Ländern nach Tschechien zurückkehren können. Test und Quarantäne entfallen. Die Einreiseregeln der einzelnen Staaten unterscheiden sich allerdings. Ungarn betrachtet bereits die erste Impfdosis als sicher, Deutschland verlangt hingegen beide.


„Wichtig ist die Gegenseitigkeit bei den Zertifikaten. Das heißt, wenn jemand hier geimpft wird und ein Zertifikat erhält, dann werden diese Länder das Zertifikat anerkennen. Es hängt aber vom jeweiligen Land ab, wie es sein Impfschema festgelegt hat“, sagte Vojtěch im Abgeordnetenhaus.


Außenminister Jakub Kulhánek (ČSSD) teilte anschließend auf Twitter mit, dass geimpfte Personen aus Israel, Australien, Thailand, Neuseeland, Singapur und Südkorea ab Dienstag ebenfalls zu touristischen Zwecken nach Tschechien einreisen und auch Hotels und Restaurants nutzen dürfen.


Das Reisen ins Ausland könnte der Covid-Pass erleichtern


Wie das Reisen in der Praxis aussieht

Die Reisekarte unten zeigt, in welche Staaten der Welt Tschechen bislang reisen dürfen. Informationsquelle ist das Informationsportal des tschechischen Außenministeriums. Bei Unklarheiten zur aktuellen Lage empfiehlt die Behörde, sich nach den Auskünften der jeweiligen Vertretungsbehörden der Tschechischen Republik im betreffenden Land zu richten.


Mitteleuropa

Ungarn, Deutschland, Polen, Österreich, Slowakei, Slowenien, Schweiz


Nordeuropa

Dänemark, Estland, Finnland, Island, Norwegen


Südosteuropa

Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Griechenland, Zypern


Südeuropa

Italien, Portugal, Spanien


Westeuropa

Belgien, Frankreich, Irland, Niederlande, Vereinigtes Königreich



Die Infografik zeigt, unter welchen Bedingungen in die dargestellten Staaten gereist beziehungsweise aus ihnen nach Tschechien zurückgekehrt werden kann. Grün steht für das Fehlen von Beschränkungen, Orange warnt vor zusätzlichen Hürden, etwa der Pflicht zu COVID-19-Tests. Wenn Sie die Karte verschieben möchten, wählen Sie im Werkzeugmenü auf der linken Seite das Symbol ✥. Die Infografik lässt sich auch verkleinern und vergrößern. Was die tschechische Ampel aussagt


Tschechische Reisende müssen berücksichtigen, dass die Ampel des Außenministeriums den innerstaatlichen Bedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten der Union nicht übergeordnet ist. Die Ampel zeigt zudem nur die Bedingungen, die für die Rückkehr tschechischer Staatsbürger aus den einzelnen Ländern gelten. Sie sagt aber nichts darüber aus, ob und unter welchen Bedingungen die übrigen Staaten Europas Tschechen überhaupt einreisen lassen.


Die neue Schutzmaßnahme unterscheidet neuerdings vier Kategorien von Ländern: Länder mit niedrigem Risiko (grün), Länder mit mittlerem Risiko (orange), Länder mit hohem Risiko (rot) und Länder mit sehr hohem COVID-19-Infektionsrisiko (dunkelrot). Über die Darstellung auf der Karte hinaus zählen zu den Ländern mit niedrigem Infektionsrisiko: Australien, Japan, die Republik Korea, Neuseeland, die Republik Singapur und Thailand.


Die Rolle von Impfung und Zertifikat

Die Rückkehr in die Heimat aus orangen und roten Ländern haben jene Personen leichter, bei denen die erste Dosis des COVID-19-Impfstoffs mindestens 22 Tage zurückliegt. Sie entgehen der verpflichtenden Isolation und dem Testen.


Eine Bestätigung über die erfolgte Impfung erhalten die Menschen in Papierform im Impfzentrum; bislang wurde sie meist erst nach der zweiten Dosis ausgestellt. Elektronisch lässt sie sich von der Website herunterladen des Instituts für Gesundheitsinformationen und Statistik. Zur Verifizierung ist die Kombination aus Personalausweisnummer und Geburtsnummer oder eine elektronische Identität einschließlich der Bankidentität nötig.


Ab dem 1. Juni sollte die Website auch eine Bestätigung über einen Test oder eine im letzten halben Jahr durchgemachte Erkrankung ermöglichen – zwei weitere Möglichkeiten, die Infektionsfreiheit nachzuweisen. Die gesetzliche Verankerung des Zertifikats hat das Abgeordnetenhaus vergangene Woche behandelt. Die Abgeordneten lehnten es jedoch ab, es im Gesetzgebungsnotstand zu beschließen. Vojtěch legt am Montag einen neuen Entwurf vor, der unter anderem nicht so viele personenbezogene Daten nutzen wird.



Grün (niedriges Risiko) – Reisende aus diesen Ländern (sowohl Ausländer als auch tschechische Staatsbürger) dürfen nach Tschechien einreisen, ohne das Einreiseformular ausfüllen und einen PCR-Test oder eine Quarantäne absolvieren zu müssen.


Orange (mittleres Risiko) – Reisende aus diesen Ländern müssen vor der Reise nach Tschechien das Einreiseformular ausfüllen und die Bestätigung darüber der Grenzkontrolle vorlegen. Zugleich müssen die Reisenden einen Antigentest (durchgeführt max. 24 Stunden vor Reiseantritt) oder einen RT-PCR-Test (durchgeführt höchstens 72 Stunden vor Antritt der Reise nach Tschechien) absolvieren und über eine schriftliche Bestätigung eines akkreditierten Labors über dessen negatives Ergebnis verfügen.


Diese Bestätigung müssen die Reisenden unverzüglich nach der Einreise nach Tschechien der regionalen Hygienestation vorlegen, die für den im Einreiseformular angegebenen Aufenthaltsort zuständig ist.


Für die Dauer von zehn Tagen nach der Rückkehr gilt die Pflicht, außerhalb der Wohnung überall idealerweise Atemschutzmasken ohne Ausatemventil mit einer Schutzklasse von mindestens FFP2, KN95, N95, P2, DS oder zumindest einen medizinischen Einwegmundschutz zu tragen.


Rot (hohes Risiko) – Reisende aus diesen Ländern müssen vor der Reise nach Tschechien das Einreiseformular ausfüllen und die Bestätigung darüber der Grenzkontrolle vorlegen. Zugleich müssen sie einen Antigentest (durchgeführt max. 24 Stunden vor Reiseantritt) oder einen RT-PCR-Test (durchgeführt höchstens 72 Stunden vor Antritt der Reise nach Tschechien) absolvieren und über eine schriftliche Bestätigung eines akkreditierten Labors über das negative Ergebnis verfügen.


Diese Bestätigung müssen sie unverzüglich nach der Einreise nach Tschechien der regionalen Hygienestation vorlegen, die für den im Einreiseformular angegebenen Aufenthaltsort zuständig ist.


Nach der Ankunft in Tschechien begibt sich der Reisende in Selbstisolation; innerhalb von fünf Tagen nach der Ankunft im Gebiet Tschechiens ist er verpflichtet, sich auf eigene Kosten einem RT-PCR-Test zu unterziehen und das Ergebnis unverzüglich der regionalen Hygienestation vorzulegen, die für den im Einreiseformular angegebenen Aufenthaltsort zuständig ist. Bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses gilt für ihn die verpflichtende Quarantäne/Selbstisolation (Einschränkung der Bewegungsfreiheit); die Quarantäne/Selbstisolation endet also frühestens am sechsten Tag oder mit der Vorlage des negativen Testergebnisses, wenn diese später als am sechsten Tag erfolgt.


Für die Dauer von zehn Tagen nach der Rückkehr gilt die Pflicht, außerhalb der Wohnung überall idealerweise Atemschutzmasken ohne Ausatemventil mit einer Schutzklasse von mindestens FFP2, KN95, N95, P2, DS oder zumindest einen medizinischen Einwegmundschutz zu tragen.


Dunkelrot (sehr hohes Risiko) – Reisende aus diesen Ländern müssen vor der Reise nach Tschechien das Einreiseformular ausfüllen und die Bestätigung darüber der Grenzkontrolle vorlegen. Zugleich müssen sie einen RT-PCR-Test absolvieren, der höchstens 72 Stunden vor Antritt der Reise nach Tschechien durchgeführt wurde, und über eine schriftliche Bestätigung eines akkreditierten Labors über dessen negatives Ergebnis verfügen.


Diese Bestätigung müssen sie unverzüglich nach der Einreise nach Tschechien der regionalen Hygienestation vorlegen, die für den im Einreiseformular angegebenen Aufenthaltsort zuständig ist.


Personen, die aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko zurückkehren, sind verpflichtet, sich frühestens fünf Tage nach der Ankunft (also frühestens am sechsten Tag) im Gebiet Tschechiens auf eigene Kosten einem RT-PCR-Test zu unterziehen und das Ergebnis unverzüglich der regionalen Hygienestation vorzulegen, die für den im Einreiseformular angegebenen Aufenthaltsort zuständig ist.


Bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses gilt für sie die verpflichtende Quarantäne/Selbstisolation (Einschränkung der Bewegungsfreiheit), sodass die Quarantäne/Selbstisolation frühestens mit der Vorlage des negativen Testergebnisses endet, das frühestens am sechsten Tag nach der Ankunft durchgeführt werden kann.


Für die Dauer von zehn Tagen nach der Rückkehr gilt die Pflicht, außerhalb der Wohnung überall idealerweise Atemschutzmasken ohne Ausatemventil mit einer Schutzklasse von mindestens FFP2, KN95, N95, P2, DS oder zumindest einen medizinischen Einwegmundschutz zu tragen. Keine dieser Pflichten gilt für grüne Länder mit niedrigem Infektionsrisiko.


Bislang gehörte von den europäischen Staaten nur der Vatikan dazu, ab Montag kam Island hinzu. Von den weiteren Ländern zählen Australien, Südkorea, Neuseeland, Singapur und Thailand zu den grünen.



Schwarz (extrem hohes Risiko) - das Außenministerium ermöglicht nach eigener Auskunft keine Ausreise in diese Länder.



Wohin wir in Europa (nicht) reisen können

Belgien

Auch touristische Reisen sind erlaubt, Pflicht ist jedoch ein vor der Abreise absolvierter PCR-Test mit negativem Ergebnis sowie das Ausfüllen des Formulars PLF. Rückkehr nach Tschechien: Antigen- oder PCR-Test noch vor der Ankunft, anschließend zusätzlich ein PCR-Test, verpflichtend spätestens am fünften Tag nach der Ankunft. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Großbritannien

Vor der Einreise verpflichtender Test (Antigen oder PCR), anschließend verpflichtende 10-tägige Quarantäne ergänzt durch zwei Tests nach der Ankunft; vor der Abreise ist ein Formular auszufüllen. Rückkehr nach Tschechien: Antigen- oder PCR-Test noch vor der Ankunft, anschließend zusätzlich ein PCR-Test, verpflichtend frühestens am fünften Tag nach der Ankunft.


Bulgarien

Für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger gilt, dass sie nur bei Vorlage eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis, der nicht älter als 72 Stunden ist, nach Bulgarien einreisen dürfen. Vor der Reise nach Tschechien ist ein Test nötig, anschließend folgt eine Quarantäne, die innerhalb von 5 Tagen durch einen PCR-Test beendet werden kann. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Dänemark

Touristen ist die Einreise untersagt, erlaubt sind Reisen in begründeten Fällen (Arbeit, Studium, Familienbesuch und Ähnliches). Rückkehr nach Tschechien: Antigen- oder PCR-Test noch vor der Ankunft, anschließend zusätzlich ein PCR-Test, verpflichtend spätestens am fünften Tag nach der Ankunft. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Estland

Nach der Einreise in das Land ist eine Quarantäne anzutreten. Vor der Reise nach Tschechien ist ein Antigen- oder PCR-Test auf COVID-19 zu absolvieren. Nach der Rückkehr nach Tschechien besteht die Pflicht, sich in Selbstisolation zu begeben. Diese kann frühestens innerhalb von 5 Tagen durch einen negativen PCR-Test beendet werden. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Finnland

In das Land kann nur in Ausnahmefällen gereist werden. Vor der Rückreise nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Test nötig. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Frankreich

Für die Einreise in das Land ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen. Vor der Rückreise nach Tschechien ist ein Antigen- oder PCR-Test auf COVID-19 zu absolvieren. Nach der Rückkehr nach Tschechien ist eine Selbstisolation anzutreten; diese kann innerhalb von fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test beendet werden.


Kroatien

Keinen Test benötigen Touristen, bei denen seit der zweiten Dosis zwei Wochen vergangen sind. Rückkehr nach Tschechien ohne Beschränkungen bereits nach der ersten Impfdosis.


Italien

Vor der Ankunft ist ein Test verpflichtend – 5 Tage Quarantäne und erneut ein verpflichtender Test (die Tests können Antigen- oder PCR-Tests sein). Die Pflicht, eine Eigenerklärung (autodichiarazione) auszufüllen und die eigene Ankunft der örtlichen ASL – der Gesundheitseinrichtung – zu melden, bleibt bestehen.

Bei der Rückkehr nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Antigen- oder PCR-Test auf COVID-19 zu absolvieren. Nach der Rückkehr nach Tschechien ist ein PCR-Test zu absolvieren, und zwar spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft. Bis zur Vorlage des negativen Tests ist eine Selbstisolation nötig. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Irland

Pflicht, bei der Ankunft einen negativen PCR-Test vorzuweisen. Weiterhin gilt die Pflicht, bei der Einreise nach Irland das Online-Formular COVID-19 Passenger Locator Form auszufüllen, sowie die Notwendigkeit, sich einer 14-tägigen Quarantäne an dem im Formular angegebenen Ort zu unterziehen. Vor der Rückreise nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Test nötig. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Island

Notwendig ist der Nachweis eines negativen PCR-Tests bereits bei Antritt der Reise nach Island (beim Einsteigen in das Flugzeug). Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weiterhin müssen alle nach Island einreisenden Reisenden bei der Einreise einen weiteren PCR-Test absolvieren, an den sich eine 5- bis 6-tägige Quarantäne anschließt. Vor der Rückreise nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Test nötig. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.

Reisende mit einer gültigen Bestätigung über eine durchgemachte Infektion oder über eine Impfung gegen COVID-19 sind von den Anti-Epidemie-Maßnahmen an der Grenze ausgenommen.


Zypern

Vor der Reise sind ein PCR-Test zu absolvieren und der Cyprus Flight Pass auszufüllen. Anschließend ist nach der Ankunft auf Zypern auf eigene Kosten ein PCR-Test zu absolvieren. Vor der Reise nach Tschechien ist ein Test nötig, anschließend folgt eine Quarantäne, die innerhalb von 5 Tagen durch einen PCR-Test beendet werden kann.


Ungarn

Die Einreise nach Ungarn ist unmittelbar nach der ersten Impfdosis möglich. Rückkehr nach Tschechien ohne Beschränkungen ebenfalls nach der ersten Dosis, seit deren Verabreichung müssen jedoch 22 Tage vergangen sein.


Deutschland

Reisende müssen ein Formular ausfüllen und eine 10-tägige Quarantäne antreten. Getestete, vollständig Geimpfte oder Personen nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung müssen nicht in Quarantäne. Rückkehr nach Tschechien ohne Beschränkungen bereits nach der ersten Impfdosis.


Niederlande

Reisende aus Tschechien müssen nach der Ankunft im Land in eine zehntägige Quarantäne. Vor der Reise nach Tschechien mit dem Auto ist kein Test mehr nötig. Dieser (PCR) ist erst nach der Rückkehr innerhalb von fünf Tagen erforderlich. Für die Rückkehr von in Tschechien geimpften Personen gilt, dass sie bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit sind.


Norwegen

Ausländern ist die Einreise untersagt. Vor der Reise nach Tschechien ist ein Test nötig, anschließend folgt eine Quarantäne, die innerhalb von 5 Tagen durch einen PCR-Test beendet werden kann.


Polen

Eine Ausnahme von Quarantäne und Testvorlage haben vollständig geimpfte Personen. Rückkehr nach Tschechien ohne Beschränkungen bereits nach der ersten Impfdosis.


Österreich

Notwendig ist ein ausgefülltes Formular. Getestete, mit der ersten Dosis Geimpfte oder Personen nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung müssen nicht in Quarantäne. Rückkehr nach Tschechien ohne Beschränkungen bereits nach der ersten Impfdosis.


Rumänien

Nach der Einreise in das Land verpflichtende Quarantäne. Sie gilt nicht für Personen, die gegen das Virus SARS-CoV-2 geimpft sind, sofern seit der Verabreichung der zweiten Impfdosis mindestens zehn Tage vor der Einreise vergangen sind oder kein direkter Kontakt zu einer positiven Person bestand.

Vor der Rückreise nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Test nötig (ein Antigentest genügt). Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Griechenland

Für die Einreise in das Land ist ein negativer PCR-Test auf COVID-19 oder ein Zertifikat über die erfolgte Impfung vorzulegen. Alle Reisenden müssen spätestens 24 Stunden vor der Einreise nach Griechenland elektronisch das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen, auf dessen Grundlage sie einen QR-Code erhalten. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.

Bei der Rückkehr nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Antigen- oder PCR-Test auf COVID-19 zu absolvieren. Für die Individualverkehrsmittel und für Ausländer gelten vor der Rückkehr besondere Bedingungen. Nach der Rückkehr nach Tschechien ist ein PCR-Test zu absolvieren, und zwar spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft. Bis zur Vorlage des negativen Tests ist eine Selbstisolation nötig.


Slowakei

Pflicht zur Registrierung. Getestete, Geimpfte oder Personen nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung müssen sich keinem Test unterziehen. Rückkehr nach Tschechien ohne Beschränkungen bereits nach der ersten Impfdosis.

Bei einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff – z. B. BioNTech/Pfizer oder Moderna – müssen seit der zweiten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sein; bei einer Impfung mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca) müssen seit der ersten Dosis mindestens 28 Tage vergangen sein.


Slowenien

Nach Slowenien kann ohne anschließende Quarantäne eingereist werden, wenn die Person ein negatives PCR-Testergebnis vorweist oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung, die nicht älter als 6 Monate ist, oder eine Impfbestätigung: mindestens eine Woche seit der zweiten Dosis des Präparats von Pfizer/BioNTech, mindestens zwei Wochen seit der zweiten Dosis des Impfstoffs Moderna, mindestens 21 Tage seit der ersten Dosis AstraZeneca, mindestens zwei Wochen seit der ersten Dosis Johnson&Johnson.

Rückkehr nach Tschechien ohne Beschränkungen bereits nach der ersten Impfdosis.


Schweiz

Nach der Einreise in das Land ist eine Quarantäne anzutreten.

Bei der Rückkehr nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist vor der Reise ein Antigen- oder PCR-Test auf COVID-19 zu absolvieren. Für die Individualverkehrsmittel und für Ausländer gelten vor der Rückkehr besondere Bedingungen. Nach der Rückkehr nach Tschechien ist ein PCR-Test zu absolvieren, und zwar spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft. Bis zur Vorlage des negativen Tests ist eine Selbstisolation nötig. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Spanien

Für die Einreise in das Land ist ein negativer PCR-Test auf COVID-19 vorzulegen.

Bei der Rückkehr nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Antigen- oder PCR-Test auf COVID-19 zu absolvieren. Für die Individualverkehrsmittel und für Ausländer gelten vor der Rückkehr besondere Bedingungen. Nach der Rückkehr nach Tschechien ist ein PCR-Test zu absolvieren, und zwar spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft. Bis zur Vorlage des negativen Tests ist eine Selbstisolation nötig. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Portugal

Vor der Einreise sind ein Test und eine Registrierung nötig, nach der Ankunft eine Quarantäne. Bei der Rückkehr nach Tschechien mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist vor der Reise ein Antigen- oder PCR-Test auf COVID-19 zu absolvieren. Für die Individualverkehrsmittel und für Ausländer gelten besondere Bedingungen. Geimpfte sind bereits 22 Tage nach der ersten Dosis von Quarantäne und Test befreit.


Autoren des Textes: fry, vku, vaj, duk

Quelle: E15


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