
Diese Seite ist eine Aufzeichnung, keine gültigen Regeln
Sie beschreibt die Einreisebedingungen nach Österreich, die im Jahr 2021 galten. Österreich hat die mit Covid-19 verbundenen Reisebeschränkungen aufgehoben, und nichts von dem unten Angeführten gilt noch.
Was heute für die Reise nach Österreich gilt, finden Sie auf oesterreich.gv.at. Wir belassen die Seite als Aufzeichnung.
Aktualisiert am 07.07.2021
Einreise aus Tschechien
Für Einwohner Tschechiens ist die Einreise nach Österreich unter der Bedingung möglich, dass ein Zertifikat über die „Infektionsfreiheit“ in der vorgeschriebenen Form über einen negativen Test oder über eine Impfung bzw. eine Genesung von Covid-19 vorgelegt wird (3G-Regel).
Geimpfte Personen
Österreich erkennt den Nachweis über eine Impfung an:
- frühestens am 22. Tag nach der 1. Impfdosis, wenn der Impfstoff zwei Dosen umfasst (die Impfung mit der ersten Dosis gilt 3 Monate),
- nach der zweiten Impfdosis (die Gültigkeit der Impfung beträgt 9 Monate ab der ersten Dosis),
- frühestens am 22. Tag nach der Impfung mit einem Impfstoff, der nur eine Dosis erfordert (die Gültigkeit beträgt 9 Monate ab der Verabreichung der ersten Dosis),
- jederzeit nach der Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test durchgeführt wurde oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag (die Gültigkeit der Impfung beträgt 9 Monate ab der Impfung). Aktuell betrifft es die Impfstoffe Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Serum Institute of India, Sinopharm und Sinovac-CoronaVac.
Getestete Personen
Nachweis über ein negatives Testergebnis (in englischer oder deutscher Sprache):
- der Antigentest darf nicht älter als 48 Stunden sein,
- der PCR-Test darf ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme nicht älter als 72 Stunden sein.
Personen mit überstandener Covid-Erkrankung
Anerkannt wird ein ärztliches/behördliches Zertifikat (in deutscher oder englischer Sprache) oder eine ärztliche Bestätigung auf dem Formular (deutsch oder englisch) über eine überstandene Erkrankung in den letzten 6 Monaten oder ein Nachweis über festgestellte neutralisierende Antikörper in den letzten 3 Monaten.
Kinder
Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren (bei einem Aufenthalt in Wien bis 6 Jahre) gilt die 3G-Pflicht nicht, also auch keine Testpflicht, wenn sie mit einer erwachsenen Person reisen. Reisen Kinder bis zum Alter von 10 Jahren allein, ohne Begleitung einer erwachsenen Person, gilt für sie das übliche Einreiseregime wie für Erwachsene (Vorlage eines Nachweises über 3-G).
Für Minderjährige im Alter von 12 bis 18 Jahren (bei einem Aufenthalt in Wien von 6 bis 18 Jahren) gilt: Reisen sie ohne Nachweis über eine Impfung oder eine überstandene Erkrankung ein, müssen sie ein negatives Testergebnis bzw. eine ärztliche Bestätigung über ein negatives Testergebnis vorlegen. Können sie diese bei der Ankunft nicht vorlegen, müssen sie den Test (PCR/Antigen) innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft in Österreich absolvieren.
Einreiseformular
Eine elektronische Registrierung vor der Einreise nach Österreich ist seit dem 10.6.2021 bei der Einreise aus Tschechien und weiteren Ländern mit niedrigem Risiko nicht nötig, wenn die Infektionsfreiheit nachgewiesen wird (Zertifikat über einen Test oder über eine Impfung oder über eine Genesung von Covid-19). Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss das Einreiseformular ausgefüllt werden.
Bedingungen vor Ort
- in der Gastronomie gilt die 3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen (gilt nicht für Stände mit Schnellverpflegung),
- für die Nutzung von Unterkunfts-, Gastronomie-, Wellness- und Fitnessstudios ist ein aktuelles 3-G-Zertifikat erforderlich, die Tests müssen zu diesem Zweck erneuert werden,
- es gilt eine Registrierungspflicht für Gäste in Restaurants, Hotels, bei Kulturveranstaltungen und im Rahmen von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen (Ausnahme z. B. in Zoos, Freibädern usw.),
- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer höheren Schutzkategorie in Innenräumen, in geschlossenen Räumen (öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte usw.).
Vorgehen bei einer Covid-Infektion
Personen, die in Österreich an Covid-19 erkranken oder mit einer infizierten Person in Kontakt kommen, müssen dies unverzüglich einem Arzt am jeweiligen Ort oder der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Gemeindeamt melden. Bei einem Aufenthalt in einer Unterkunft melden sie den Verdacht auf eine Erkrankung auch dem Beherbergungsbetrieb. Über das weitere Vorgehen entscheidet der zuständige Arzt.
Je nach den konkreten Bedingungen legt der Arzt die Form der Quarantäne fest, die sowohl in der Unterkunft als auch in einer anderen Einrichtung erfolgen kann. Die Kosten für den Aufenthalt in einer speziellen Einrichtung während einer behördlich angeordneten Quarantäne trägt der österreichische Staat.
Mit Zustimmung des Arztes und unter den von ihm festgelegten Bedingungen kann ein Tourist in seine Heimat gebracht werden. Es wird empfohlen, dafür eine Versicherung abzuschließen.
Transit
Personen, die Österreich nur durchqueren, müssen weder einen negativen Test auf Covid-19 noch einen Nachweis über eine Impfung vorlegen noch sich registrieren, wenn die Durchfahrt OHNE HALT erfolgt (eine ausnahmsweise Unterbrechung für die unbedingt nötige Zeit, z. B. für einen WC-Besuch oder das Umsteigen in Zug oder Bus, ist zulässig) und auch die Ausreise aus dem Land gesichert ist (dass Sie das Land nur durchqueren wollen, belegen Sie z. B. mit ausreichend Treibstoff im Tank).
Nützliche Kontakte
- Botschaft der Tschechischen Republik in Wien:
Tel.: 0043 899 58 111,
E-Mail: consulate_vienna@mzv.cz
- Corona-Hotline - Österreich AGES:
Tel.: +43 1 3860 555,
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at
- Gesundheitsnummer (Österreich) 1450,
- Polizei (Österreich) 133.
Detaillierte Informationen:
Rückkehr nach Tschechien
Ab dem 9.7.2021 ändern sich die Regeln für die Rückkehr nach Tschechien für:
- geimpfte Personen (mit abgeschlossener Impfung + 14 Tage) und Personen mit überstandener COVID-19-Erkrankung, ohne Testpflicht, nur mit dem Einreiseformular,
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ohne Testpflicht und ohne Einreiseformular,
- übrige Personen mit Testpflicht, gegebenenfalls Selbstisolation.
Details zu den Maßnahmen auf der Website
Änderung der Regeln für die Rückkehr nach Tschechien ab 9.7.2021
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