
Kindersitz
Kinder unter 14 Jahren und kleiner als 150 cm dürfen nur in einer Kinderrückhalteeinrichtung mitfahren, also in einem genehmigten, dem Gewicht des Kindes entsprechenden Sitz. Ab einer Größe von 135 cm genügt ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt mit Sitzerhöhung, sofern der Gurt dem Kind nicht über den Hals verläuft.
Winterausrüstungspflicht
Im Zeitraum vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker von Pkw, Kombis und leichten Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg das Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur verwenden, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder an den Rädern der Antriebsachse Schneeketten angelegt sind. Schneeketten sind als Alternative nur dann zulässig, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nur geringfügig unterbrochen mit Schnee oder Eis bedeckt ist und ihre Verwendung die Fahrbahndecke nicht beschädigt.
Warnweste
Auf österreichischen Straßen und Autobahnen gilt für Lenker die Pflicht, bei einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste zu tragen. Mindestens eine Weste sollte im Fahrzeug sein. Die Pflicht gilt weder für Mitfahrer noch für Lenker von Mopeds und Motorrädern; auch ihnen wird die Weste aber empfohlen, falls sie das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder in deren Nähe bewegen müssen. Wer keine Warnweste hat, riskiert, gleich zweimal bestraft zu werden – dafür, dass er keine Weste im Fahrzeug hat, und dafür, dass er sie nicht verwendet hat. Auch bei einer Verkehrskontrolle kann der Lenker aufgefordert werden, die Warnweste vorzuweisen.
Verwendung von Schutzhelmen
Auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist sie in Österreich verpflichtend.