
Parken in Städten in Kurzparkzonen („blaue Zonen“):
Bei angegebener erlaubter Dauer:
Das erlaubte Parken in Kurzparkzonen („blaue Zonen“) reicht von 30 Minuten bis 3 Stunden, die erlaubte Dauer muss am Beginn jeder Zone angegeben sein. Parkscheiben erhalten Sie kostenlos in Tabaktrafiken, sie werden sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe angebracht.
Pflicht zu Parkscheinen:
In manchen Städten ist das Parken in den blauen Zonen gebührenpflichtig. Die entsprechenden Parkscheine werden unter anderem in Banken, an Tankstellen oder in Trafiken verkauft.
Parkautomaten:
Einige Städte, z. B. Bludenz, Feldkirch, Dornbirn, Eisenstadt, Bregenz, haben die Bezahlung über Parkautomaten eingeführt (die Gebühr wird durch Einwurf von Münzen entrichtet). Kurzparken bis 10 Minuten ist gratis, muss jedoch mit einem eigenen Parkschein gekennzeichnet werden.
Parken in Wien:
In Wien gilt eine spezielle Parkregelung - nähere Informationen finden Sie unter: www.parkeninwien.at
Weitere Informationen finden Sie hier:
Übersicht über das Parken in Österreich: www.parken.at